Was nach der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung erlaubt ist: Draussen und drinnen (städt. Sport-, Turn- und Gymnastikhallen) ist die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen, negativem Testnachweis oder dem Nachweis einer Immunisierung und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. Zusätzlich ist in geschlossenen Räumen nun auch hoch intensives Ausdauertraining mit bis zu 15 Personen, negativem Testnachweis oder dem Nachweis einer Immunisierung … Corona Inzidenzstufe 1 weiterlesen
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